FSV: Umgang mit Bodenaushub – ein kommunales Anliegen

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Kommunalbranche

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fsvquer Mit Jänner 2012 wurde die Finanzabgabe für unzulässige Verwertung von Bodenaushubmaterial auf 9,20 €/t angehoben. Mitte vorigen Jahres sind neue Anforderungen an die Verwertung (BAWP 2011) veröffentlicht worden.

 

 

 

 

 

 


Gemeindevertreter müssen sich daher mit der Thematik Boden­aushub auseinandersetzen. Der Ende Juni 2011 veröffentlichte Bundesabfallwirtschaftsplan 2011 geht konkret auf Bodenaushub und dessen Verwertung ein. Die neuen An­forderungen betreffen auch Gemeinden als Auftrag­ge­ber, z. B. im Bereich Straßenbau.


Bodenaushubmaterial fällt durch Ausheben oder Ab­räu­men von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund an. Der Anteil an bodenfremden Be­stand­teilen, z. B. mineralischen Baurestmassen, darf nicht mehr als fünf Volumsprozent betragen, der Anteil an Organik (Kunststoffe, Holz, Papier usw.) nur 1%. Sollten bodenfremde Bestandteile vorhanden sein, müssen diese bereits vor der Aushub- oder Abräumtätigkeit im Boden oder Unter­grund vorliegen, um Boden zulässig verwerten zu können.


Diese und viele weitere gesetzliche Regelungen (DepVO 2008, ALSAG, AWG 2002, Baurestmassentrennverordnung) müssen bei der Ausschreibung und Durchführung von Erd­ar­beiten berücksichtigt werden. Die technische Basis für Erdarbeiten bildet dabei die RVS 08.03.01 „Technische Vertragsbedingungen, Vor-, Ab­trags- und Erdarbeiten“, die im Bereich von Verkehrs­we­gen anzuwenden ist und die Herstellung von Dämmen, Ein­schnit­ten etc. umfasst.


Die RVS beinhaltet daher den gesamten Erdkörper von unten beginnend mit dem Untergrund der womöglich verbessert werden muss, die Dammaufstandsfläche und der Damm (auf dem die Tragschichten liegen). Maßnahmen zur Verbesserung von Untergrund und Schüttungen sind ebenso geregelt, wie Arbeiten während und nach Frostwetter.


Gesetzeskonforme Ausschreibungstexte dazu finden sich auch in der Leistungsgruppe 3 „Vor-, Abtrags- und Erdar­bei­ten“ der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehrs­in­fra­struktur (LB-VI), die von öffentlichen Auftraggebern im Sinne des Bundesvergabegesetzes anzuwenden ist. Damit kann rechtssicher und praxisgerecht den aktuellen An­for­de­run­gen entsprochen, so kostengünstig wie möglich, eine kommunale Erdbauleistung abgewickelt werden.

Die FSV veranstaltet in Kooperation mit dem Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV) das Seminar „Um­gang mit (kontaminiertem) Aushub“, welches Licht in das Dunkel des Gesetzesdschungels bringen soll.

Bei der Veranstaltung werden einfache, leicht verständliche Informationen und praxisgerechte Tipps für Auftraggeber und Auftragnehmer geben. So wird über die rechtlichen Grundlagen hinausgehend ein Überblick über Verwertung und Behandlung von Bodenaushub vermittelt.

Weiters werden besondere Hinweise für Ausschreibung und Angebotsbearbeitung gebracht. Die Vortragenden sind durch­wegs Experten mit großer Praxiserfahrung und darum bemüht ihr spezielles Wissen weiterzugeben.

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Veranstaltungen der FSV
20. 3. 2012 Leistungsbeschreibung Verkehrs­infra­struk­tur, Version 2
22. 3. 2012 Umgang mit (kontaminiertem) Aushub
11. 4. 2012 Gestaltung öffentlicher Räume in Sied­lungs­­gebieten
30. 5. 2012 Winterdienst



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